Ak­tu­el­les zur Co­ro­na-Pan­de­mie

Ver­ord­nun­gen

SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung

Am 3. April trat die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung in Kraft, die vom Kabinett am 29. März beschlossen wurde und die zunächst bis 30. April gilt.

Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können. Dazu zählen die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr und die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas.

Mit der neuen SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung gilt zum Schutz besonders vulnerabler Personen ab dem 3. April im Land Brandenburg folgendes:

Testpflicht in Schulen und Kitas

Schülerinnen und Schüler müssen sich wie bisher an mindestens drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche testen (Selbsttests zu Hause). Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene.

Nicht-immunisierte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülerinnen und Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssen sich täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht). Das gilt auch für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Horten.

Nicht-immunisierte Kita-Kinder müssen sich wie bisher mindestens an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche testen lassen (Selbsttests zu Hause). Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr

Keine Maskenpflicht mehr in Schulen

In Schulen gilt ab dem 3. April keine Maskenpflicht mehr. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge müssen also im Unterricht keine Masken mehr tragen.

Einige Häuser machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und sehen weiterhin eine Maskenpflicht vor. So gilt in der Landeshauptstadt vielerorts weiterhin die Maskenpflicht und/oder 3 G, zumindest bis Ende April. Einige Einrichtungen empfehlen weiterhin den Gebrauch von Masken zum Schutz vor Infektionen und dem Schutz der Beschäftigten.

Zur Pressemeldung der Staatskanzlei

Infektionsschutzgesetz

Das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes trat am Sonntag, 20. März 2022 in Kraft. In einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 hatten Bund und Länder beschlossen, dass die Bundesländer auch über den 19. März hinaus Basis-Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen in Ausbruchsgeschehen ergreifen können: 

  • Die Bundesländer können ihre derzeit geltenden Verordnungen bis zum 2. April aufrechterhalten, sofern die dort enthaltenen Maßnahmen denen aus dem neu beschlossenen Katalog entsprechen.
  • Die Länder können Anschlussregelungen nach den neuen Regeln des IfSG beschließen.
  • Das neue Konzept beruht auf 2 Säulen:
  • Ein Basisschutz zielt vor allem auf den Schutz vulnerabler Gruppen. Dazu gehören Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens, in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften  sowie im Öffentlichen Personennahverkehr. Auch umfasst der Basisschutz Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen und Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen.
  • Bundesweit bleiben Maskenpflichten im Luft- und Personenfernverkehr bestehen.
  • In Hotspots, also in Regionen mit bedrohlicher Infektionslage, können zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote, Nachweispflichten oder Hygieneauflagen angeordnet werden. Das IfSG schreibt konkret benannte Gebiete vor, sogenannte Gebietskörperschaften. Bei einer flächendeckend bedrohlichen Infektionslage kann dies auch ein komplettes Bundesland sein.
  • Das IfSG wirkt präventiv: Hotspot-Regeln können beschlossen werden, wenn eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht.
  • Die Schutzmaßnahmen laufen zum 23. September 2022 aus, können bis dahin aber der Lage erneut angepasst und dann verlängert werden.  
  • Außerdem werden mit dem Gesetz die Begriffe des Impf-, Genesenen- und Testnachweises gesetzlich definiert.
  • Die Einreiseverordnung wird bis zum 28. April 2022 verlängert.

Die Einzelheiten finden Sie hier auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Wo be­an­tra­ge ich Co­ro­na-Hil­fen?

Kofinanzierung von Bundesprogrammen

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur stellt auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Mittel zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen, die einen unmittelbaren Bezug zur Corona-Pandemie haben (u. a. NEUSTART.KULTUR), bereit. Die Veröffentlichung der neuen Richtlinie finden Sie hier auf der Website des MWFK. Dort finden die Antragstellenden die Richtlinie inkl. entsprechender Hinweise und Formulare für die Antragstellung. Förderfähig sind gemäß der Regularien Maßnahmen im Durchführungszeitraum 2022. Zuwendungsberechtigt sind in der Regel freie Träger bzw. Einzelkünstlerinnen und -künstler. Anträge können bis 30.10.2022 (Ausschlussfrist) gestellt werden.
 
Näheres zur Antragstellung finden Sie unter www.bundesregierung.de.

Neustarthilfe 2022 und Neustarthilfe Plus

Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. März 2022 (verlängert). Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert.

Wichtig: Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.

Weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Überbrückungshilfe III Plus und IV

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. März 2022.

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.

Weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen verlängert

Die Bundesregierung hat einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen aufgelegt, der neben NEUSTART Kultur und der Überbrückungshilfe für Solo-Selbstständige Künstlerinnen und Künstler dieser Ausnahmesituation Rechnung trägt. Der Sonderfonds hilft mit den zwei Modulen "Wirtschaftlichkeitshilfe" und "Ausfallsicherung" und wird von den Ländern umgesetzt.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird bis Jahresende 2022 verlängert. Gleiches gilt für die in der Wirtschaftlichkeitshilfe integrierte Ausfallabsicherung für private Veranstalter.

Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen (mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Bislang war die Registrierung für die Wirtschaftlichkeitshilfe nur für Veranstaltungstermine bis 31.3.2022 möglich. Ab sofort können Veranstaltungstermine bis 31.12.2022 registriert werden. Damit wird die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe der Laufzeit der Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden angeglichen.

Näheres zur Antragstellung finden Sie unter https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/foerderung.

Kofinanzierung von Bundesprogrammen (abgeschlossen)

Im Sommer 2020 hat die Bundesregierung u. a. das Programm NEUSTART.KULTUR aufgelegt, das im Jahr 2021 fortgeführt wird. Die zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie aufgelegten Bundesprogramme erfordern eine Kofinanzierung der Antragstellenden. Auf Antrag kann gemäß der Richtlinie des MWFK zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie dieser Kofinanzierungsanteil vom Land Brandenburg übernommen werden, wenn er nicht durch Eigen- oder Drittmittel des jeweiligen Antragstellenden sichergestellt werden kann.

Anträge konnten bis 30. Oktober 2021 (Ausschlussfrist) gestellt werden. Weitere Infos auf der Website des MWFK...

Mikrostipendien III für freischaffende Künstlerinnen und Künstler (abgeschlossen)

Das Corona-Programm Mikrostipendien III ist abgeschlossen. Im Rahmen des Programms Mikrostipendien III wurden 1.000 Stipendien à 4.000 Euro an freischaffende hauptberufliche Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg vergeben, zum Erhalt ihrer künstlerischen Fähigkeiten und Realisierung künstlerischer Projekte in der fortdauernden Pandemie. Kunstschaffende, die 2020 bereits ein Mikrostipendium I und/oder II erhalten hatten, konnten dennoch auch ein Mikrostipendium III erhalten, wenn sie die Voraussetzungen wieder erfüllten.

Weitere Informationen unter www.mwfk.brandenburg.de.

Corona-Kulturhilfe (abgeschlossen)

Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften und dient zur Kompensation von Einnahmeausfällen. Sie ergänzt die bestehenden Hilfsprogramme des Landes und des Bundes. Einrichtungen aus dem Land Brandenburg oder Einrichtungen, die ihr überwiegendes Tätigkeitsfeld im Land Brandenburg haben, konnten bis zu 100 Prozent ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2021 entstanden sind, ersetzen lassen. Im vergangenen Jahr wurden landesweit etwa 250 Kultur-Einrichtungen mit rund 4 Millionen Euro aus Mitteln der Kulturhilfe unterstützt. Anträge konnten bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. 

Weitere Informationen zu Hilfsprogrammen

...finden Sie in den FAQ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg sowie in einer Zusammenstellung zum Thema "Unterstützung für Kultur und Kreativwirtschaft" des MWFK hier.

Ak­tu­el­le För­der­pro­gram­me

Aufholpaket kulturelle Bildung im Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"

Die Bundesregierung hat das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.

In diesem Rahmen schafft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Angebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen sollen: im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Milliarde Euro dabei, Lernrückstände mit zusätzlichen Förderangeboten aufzuholen. Es können u.a. musikalische Elementarangebote und Ensemblearbeit an Musikschulen gefördert werden.

Eine Antragsfrist gibt es nicht. Eine Antragstellung für das Jahr 2022 ist solange möglich, bis die Mittel ausgeschöpft sind.

Weitere Informationen unter www.bkj.de

Wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en und Hand­rei­chun­gen

  • Robert Koch Institut: Aktuelle Hinweise zum Corona-Virus mehr
  • 27.09.2022 | Max-Planck-Gesellschaft: "Blasmusik ist weniger ansteckend als Chorgesang" mehr
  • 13.09.2021 | Uniklinikum Freiburg, HfM Freiburg et al: "Risikoeinschätzung einer Coronavirus-Infektion im Bereich Musik" mehr
  • 19.08.2021 | Bundesmusikverband Chor & Orchester: "Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen" mehr
  • 26.07.2021 | Max-Planck-Gesellschaft: "Musik stärkt Resilienz in der Coronakrise" mehr
  • 29.04.2021 | Neue Musikzeitung: "Wie die Pandemie sämtliche Ebenen der Chorarbeit trifft" mehr
  • 29.04.2021 | Deutscher Musikrat, Zentrum für Kulturforschung: "Eiszeit? Studie zum Musikleben vor und in der Corona-Zeit" mehr
  • 23.04.2021 | Deutscher Musikrat: "Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des musikalischen Betriebs" mehr
  • 12.01.2021 | Aerosolstudie des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts in Kooperation mit dem Konzerthaus Dortmund mehr
  • 25.11.2020 | LMU Klinikum München, UK Erlangen, BR: Aerosolverbreitung beim Spielen von Trompete, Querflöte und Klarinette mehr
  • VBG Unfallversicherung: SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard. Empfehlungen für Bildungseinrichtungen mehr
  • 13.08.2020 | Deutsche Gesellschaft für Musikphysiologie und Musikermedizin "Musizieren während der SARS-CoV-2-Pandemie" mehr
  • 03.07.2020 | Charité: "Aerosolbildung beim Singen und Handlungsempfehlung Chorgesang" mehr
  • 03.07.2020 | LMU Klinikum: "Erste Ergebnisse zu Aerosol-Studie mit dem Chor des BR" mehr
  • 26.04.2020 | Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien, Prof. Dr. Matthias Bertsch: "Sind Blasinstrumente Virenschleudern?" mehr