Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung aktualisiert
Das Landeskabinett Brandenburg hat am 14. Januar 2022 Änderungen zur Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 17. Januar in Kraft und gilt vorerst bis zum 13. Februar 2022. Auf unserer Corona-Infoseite haben wir die Regelungen zusammengefasst, die für Musik- und Kunstschulen von unmittelbarer Relevanz sind.