Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung aktualisiert
Das Landeskabinett Brandenburg hat am 8. Februar 2022 Änderungen zur Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 9. Januar in Kraft und gilt vorerst bis zum 23. Februar 2022. Auf unserer Corona-Infoseite haben wir die Regelungen zusammengefasst, die für Musik- und Kunstschulen von unmittelbarer Relevanz sind.
Wesentlichste Änderung ist die Aufhebung der Anwesenheitsdokumentation u. a. für Kultureinrichtungen, Konzerthäuser und Theater. Siehe Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 08.02.2022.