Kul­tur­po­li­ti­sche Ar­beit

Podiumsdiskussion zum Thema Bildung bewegt
Politische Podiumsdiskussion bei der Fachtagung "Bildung bewegt" 2019© Uwe Hauth

Die kommunalen und öffentlich geförderten Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg sind Teil des öffentlichen Bildungssystems.

An den öffentlich geförderten Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg erhalten Kinder und Jugendliche ein qualifiziertes und lehrplanbasiertes Bildungsangebot von der Frühförderung bis zur Berufsvorbereitung. Flächendeckend wird Unterricht angeboten – sowohl in den eigenen Häusern als auch an rund 600 Unterrichtsstandorten in kommunaler Trägerschaft.

Rund 600 Unterrichtsorte garantieren die Erreichbarkeit gerade auch im ländlichen Raum.

Als Träger- und Fachverband der Musik- und Kunstschulen Brandenburgs setzen wir uns für Qualitätssicherung und Nachwuchsförderung auf dem Gebiet der musisch-kulturellen Bildung im Land Brandenburg ein.

Kul­tur­po­li­tisch ak­tiv

Das Bundessozialgericht und seine Rechtsprechung zur Eingliederung von Honorarkräften an Musikschulen

Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil im Juni 2022 das Kriterium der betrieblichen Eingliederung von Honorarkräfte in die Musikschulstrukturen geschärft. Das hat zu Unsicherheit hinsichtlich einer künftigen rechtssicheren Beschäftigung von Honorarkräften geführt. Die Rechtsprechung legt eine Überleitung von Honorarverträgen in Anstellungsverträge nah. Der VdMK setzt sich dafür ein, die bisherigen Honorarkräfte mit ihrem Unterrichtsangebot auf jeden Fall weiter an die Brandenburger Musik- und Kunstschulen zu binden.

Kulturpolitik,

Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen

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Der Weg zum Bran­den­bur­gi­schen Mu­sik- und Kunst­schul­ge­setz

  • 2019
    Evaluation des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes
  • 2017
    Die Pilotphase des Kooperationsprojekts "Klasse:Kunst für Brandenburg" startet in Brandenburg.
  • 2015
    Der Landtag beschließt ab 2015 eine jährliche Förderung von 400.000 Euro für die Kunstschulen gesetzlich zu verankern. Ab dem Haushaltsjahr 2017 werden die Mittel für die Musikschulen um 2,1 Mio. Euro auf insgesamt 4,7 Mio. Euro erhöht.
  • 2014
    Volksinitiative "Musische Bildung jetzt": Innerhalb von nur sechs Monaten werden an Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg 35.185 Unterschriften gesammelt und beim Landtag eingereicht, um eine Änderung des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes (BbgMKSchulG) und damit eine angemessene Landesförderung zu erwirken.
  • 2014
    Sieben Jugendkunstschulen erhalten Anerkennung nach dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz.
  • 2013
    Aufnahme der Kunstschulen in das Musikschulgesetz: Mit den im Gesetz formulierten Kriterien sind erstmals auch für die öffentlich geförderten Kunstschulen Qualitätsstandards aufgestellt, die einen Förderanspruch begründen.
  • 2013
    Evaluation des Zentrums für Kulturforschung: Die Evaluation zeigt, dass eine möglichst frühe, kontinuierliche Förderung in den Kitas und Grundschulen die Bildungschancen für alle Kinder erheblich verbessert und sozial benachteiligte Kinder erreicht. Die Eltern sind hoch zufrieden mit den musisch-künstlerischen Bildungsangeboten. 80 Prozent wünschen sich eine Fortsetzung für ihre Kinder im schulischen Kontext.
  • 2012
    Erweiterung des Musikschulverbandes zum Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. und Aufnahme von sieben Kunstschulen.
  • 2011
    Die Schülerzahlen an Brandenburgs Musikschulen sind abermals gestiegen und erreichen mit 35.000 Schülerinnen und Schülern einen neuen Rekord.
  • 2011
    Brandenburgs Kulturministerin und Bildungsministerin übernehmen die gemeinsame Schirmherrschaft für "Klasse:Musik".
  • 2010
    Beschluss des Förderprogramms "Musische Bildung für alle" durch den Landtag. Jährlich investiert das Land Brandenburg 1,3 Millionen Euro, um auch sozial und finanziell benachteiligten Kindern die Begegnung mit Musik zu ermöglichen. Das brandenburgische Förderprogramm umfasst eine kostenfreie musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche. Im Jahr 2012 erreicht es 3.850 Kinder in 144 Grundschulklassen und 1.500 Kinder in 20 Kitas.
  • 2009
    Start der Volksinitiative "Musische Bildung für alle" für die Sicherung der musisch-kulturellen Bildung an Schulen und Kitas und für Zusatzangebote der Talentförderung und des Ensemblespiels an Musikschulen. In elf Wochen werden 32.000 Unterschriften gesammelt.
  • 2009
    Landesweiter Start von "Klasse:Musik" an den Grundschulen. Übernahme der Kosten für die Lehrerfortbildung durch das Bildungsministerium. Erstmals systematische Integration der Bildungspartnerschaft von Schule und Musikschule in den schulischen Rahmenlehrplan.
  • 2008
    Auf Beschluss der Landesregierung erhalten Musikschulen zwei Millionen Euro aus dem ehemaligen Parteivermögen der SED für den Kauf von Instrumenten. Investition von 500.000 Euro in Klassensätze für die ersten Bläser-, Gitarren-, Perkussions- und Streicherklassen sowie für Elementare Musikklassen.
  • 2007
    1.300 Lehrer an den Musikschulen unterrichten in knapp 200 Städten und Gemeinden des Landes.
  • 2007
    Anstieg der Schülerzahlen auf 31.000 (um 23 Prozent seit dem Jahr 2000 - im gleichen Zeitraum Rückgang der Schülerzahlen an Brandenburgs allgemeinbildenden Schulen um 35 Prozent). Die Musikschulen erreichen 13 Prozent aller Kinder im schulpflichtigen Alter.
  • 2003
    Streichung der Landesförderung für Musikschulen im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes geplant. Nach Massenprotesten an den Musikschulen und einer Petition mit 130.000 Unterschriften an den Landtag fällt die Kürzung geringer aus als geplant. Die Landesbeteiligung an den Gesamtkosten der Musikschulen reduziert sich von ursprünglich 15 Prozent der Gesamtkosten auf 9,5 Prozent.
  • 2003
    Rahmenvereinbarung mit dem Bildungsministerium über die Kooperation von Schulen und Musikschulen.
  • 2000
    Das bundesweit erste Musikschulgesetz tritt in Kraft.
  • 1999
    25.000 Schülerinnen und Schüler nehmen am Unterricht in Brandenburgs Musikschulen teil. Die Musikschulen erreichen sieben Prozent aller schulpflichtigen Kinder.
  • 1999
    Volksinitiative für die Förderung der Musikschulen im Land Brandenburg. In kürzester Zeit werden über 100.000 Unterschriften gesammelt.
  • 1993
    Im Zuge der Kreisgebietsreform im Land Brandenburg werden aus 45 Musikschulen 28 öffentliche Musikschulen gebildet, die flächendeckend in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Instrumental- und Vokalunterricht sowie Grundfächer anbieten.
Kulturpolitik,

Das Brandenburgische Musik- und Kunstschulgesetz

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Vorstandsvorsitzende Gerrit Große
VdMK-Vorstandsvorsitzende Gerrit Große© Uwe Hauth