Fortbildungen für Lehrkräfte
Die Kunst des Unterrichtens. Wir entwickeln ein passgenaues Fortbildungsprogramm und richten das Licht auf die bewährte musik- und kunstpädagogische Lehre sowie Neues aus der Forschung.
Rund zwanzig Fortbildungen und regionale Fachtage veranstaltet der Verband der Musik- und Kunstschulen jedes Jahr. Die Lehrer-Fortbildungen richten sich an Lehrkräfte an Musik- und Kunstschulen. Methodisch-didaktische Themen, aktuelle instrumental- und vokalpädagogische Ansätze rund ums Unterrichten - für Anfänger bis zur Begabtenförderung - stehen auf dem Programm, um den Schülerinnen und Schülern einen zeitgemäßen und hoch qualifizierten Unterricht zu bieten,
Gefördert wird das Fortbildungsprogramm durch das Brandenburgische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Darüber hinaus koordiniert der Fachverband die Abstimmung der Anerkennung von Fortbildungen mit dem Ministerium nach dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz. Der Verband stimmt dabei sowohl die eigenen Veranstaltungen als auch ausgewählte Fortbildungen aus den Programmen der Landesmusikakademie Berlin und der Musikakademie Rheinsberg sowie eingereichte Fortbildungen anderer Bildungsträger mit dem Ministerium ab.
Fortbildungsbroschüre
Teilnahmebedingungen
- Die in der Broschüre aufgeführten pädagogischen Fortbildungen für Lehrkräfte sind Fortbildungen im Sinne des §3 Abs. 2 Nr. 6 BbgMKSchulG.
- Bei einer begrenzten Teilnehmerzahl entscheiden der zeitliche Eingang der Anmeldung und die Zugehörigkeit zu einer VdMK-Musik- und Kunstschule. Es besteht die Möglichkeit der Aufnahme in eine Warteliste.
- Die Anmeldung erfolgt verbindlich. Nach Anmeldeschluss werden bei Absage bis fünf Tage vor Fortbildungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer späteren Absage oder Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an oder den Verlust von mitgebrachten Instrumenten oder Wertsachen. Änderungen zu den Fortbildungsangaben sind vorbehalten. Bitte entnehmen Sie den aktuellen Stand dieser Website.
- Der Veranstalter behält sich die Absage der Veranstaltung vor, sofern sich bis 14 Tage vor Beginn weniger als 10 Teilnehmende angemeldet haben. Auch im Falle, dass die Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Veranstalter verschuldet sind, nicht zustande kommt, behält sich der Veranstalter die Absage vor.