Neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung
Am 3. April trat die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung in Kraft, die vom Kabinett am 29. März beschlossen wurde und die zunächst bis 30. April gilt.
Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können. Dazu zählen die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr und die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas.
Auf unserer Corona-Infoseite haben wir die Regelungen zusammengefasst, die für Musik- und Kunstschulen von unmittelbarer Relevanz sind.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesregierung.