Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Das Brandenburger Kabinett hat am 22. Februar 2022 die dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt ab dem 23. Februar in Kraft und gilt bis 19. März. Wie in der Bund-Länder-Konferenz beschlossen, werden damit Öffnungen in drei Schritten umgesetzt.
Die neue Verordnung sieht nur wenige Änderungen für die Musik- und Kunstschulen vor. Auf unserer Corona-Infoseite haben wir die Regelungen zusammengefasst, die für Musik- und Kunstschulen von unmittelbarer Relevanz sind.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 22.02.2022.