Mu­sik­schu­len

Junger Gitarrist der Musikschule Potsdam
© Uwe Hauth

Die Richtlinien des Verbands deutscher Musikschulen e.V. (VdM) benennen auch die Grundsätze für die öffentlichen Musikschulen in Mitgliedschaft des VdMK Brandenburg.

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und gemeinnützig orientiert. Sie verantworten bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Sie sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege; Orte der Kultur, der Bildung und Begegnung.

Musikschulen bieten einen qualifizierten und kontinuierlichen Unterricht an, entsprechen in Qualität und fachlicher Vollständigkeit des Unterrichts den Anforderungen des Strukturplans des VdM. Die außerschulische Jugendbildung, das allgemeine musikalische Bildungswesen sowie das aktive Laienmusizieren werden gefördert. Ebenso dienen sie der Begabtenfindung und -förderung, auch im Hinblick auf eine spätere Berufsausbildung.

Musikschulen wenden sich bestimmten Zielgruppen mit speziellen Angeboten zu und stehen allen Bevölkerungsgruppen offen. Sie sind ein wichtiger Kooperationspartner, z.B. von Kindertagesstätten, Schulen und Kultureinrichtungen und sie können andere Bereiche wie Tanz, Theater, Bildende Kunst, Medien oder Literatur einbeziehen. Träger der Musikschulen können Kommunen, Land oder gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Einrichtungen sein.

Anerkannte Musikschule des Landes Brandenburg

Im Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz sind die Kriterien zum Führen der Bezeichnung "Anerkannte Musikschule im Land Brandenburg" verankert. Eine Musikschule, die diesen Namen trägt, zeichnet sich durch kontinuierliche und pädagogisch planmäßige Arbeit aus. Es werden alle Bereiche der musikalischen Ausbildung angeboten. Umfassender Einzel- und Gruppenunterricht, Talentförderung, die Arbeit nach Rahmenlehrplänen und eine fundierte Ausbildung der Lehrkräfte sind weitere Voraussetzungen.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vergibt auf Antrag des Trägers die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Anerkannte Musikschule im Land Brandenburg". Die Voraussetzungen werden durch das zuständige Ministerium regelmäßig geprüft.

Der VdMK ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen e.V.