Sechs­te SARS-CoV-2-Ein­däm­­mungs­­­ver­­or­d­­nung vom 12.02.2021

Die Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 12.02.2021 ist bis 07.03.2021 gültig.

Für den Kulturbereich und die Musik- und Kunstschulen ergeben sich keine unmittelbaren Änderungen gegenüber der bisher gültigen fünften Verordnung. Verpflichtend sind jetzt auch hier, medizinische Masken zu tragen (z.B. OP-Masken und FFP2-Masken). Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte:

  • An Musik- und Kunstschulen sind Präsenzangebote mit jeweils bis zu fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Diese Regelung ist weiterhin gültig trotz der neuen Kontaktbeschränkung (der § 20 stellt eine spezialgesetzliche Regelung zu § 4 Abs. 3 dar und § 20 Abs. 1 gilt ausschließlich in seinem räumlichen Anwendungsbereich).
  • Die Personengrenze gilt nicht für die Durchführung und Vorbereitung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen.
  • Der Gesangsunterricht und das Spielen von Blasinstrumenten sind untersagt.
  • In den Innenbereichen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen haben alle Personen eine medizinische Maske zu tragen. Die Tragepflicht gilt nicht, wenn die Eigenart der Bildungs- oder Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme dies nicht zulässt.
  • Sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kumulativ mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorliegen, können dort weiterreichende Einschränkungen verordnet werden. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit veröffentlicht laufend die Fallzahlen für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Infolge der hohen Inzidenz-Werte im Land Brandenburg sind derzeit daher auch manche Musik- und Kunstschulen auf Anweisung von Landkreisen und kreisfreien Städten für den Präsenzunterricht geschlossen. Distanzangebote können fortgesetzt werden.

Eine Änderung betrifft den Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen:

  • § 17 Abs. 5 - Öffnung der allgemeinbildenden Schulen: Ab dem 22. Februar 2021 wird der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen. In Abstimmung zwischen dem für Bildung zuständigen Ministerium und dem für Gesundheit zuständigen Ministerium kann unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens entschieden werden, dass der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 ausschließlich im Präsenzunterricht stattfindet.
  • Weiterhin gilt auch hier:
    § 17 Abs. 2 Im Musikunterricht darf nicht gesungen werden und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Eindämmungsmaßnahmen finden Sie auch auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.