Über­brü­ckungs­hil­fe III für Un­ter­neh­men und So­lo­selbst­stän­di­ge

Ab sofort kann die Überbrückungshilfe III für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen beantragt werden. Soloselbstständige können Anträge stellen, um eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von max. 7.500 Euro zu erhalten.

Die Antragsstellung für die Überbrückungshilfe III ist ab dem 10. Februar 2021 möglich und erfolgt über die elektronische Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Weitere Informationen unter www.brandenburg.de.

Näheres zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Kulturbereich und entsprechende Hifsprogramme in den FAQ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg...