Anmeldung
"Musikschulen öffnen Kirchen" 2027
Bis zum 15. November 2026 können sich Fördervereine bzw. Kirchengemeinden im Land Brandenburg für die Benefizkonzertreihe "Musikschulen öffnen Kirchen" im Jahr 2027 anmelden. Die Anmeldung erfolgt gemeinsam mit einer öffentlichen Musikschule des Landes Brandenburg.
Die Online-Anmeldung kann entweder durch die Ansprechperson der teilnehmenden Kirche ODER der Musikschule ausgefüllt werden. Nach Absenden des Online-Formulars erhalten sowohl die teilnehmende Kirche als auch die Musikschule eine Bestätigungsmail. Bitte senden Sie uns diese bis zum 30. November 2026 von der Kirche UND der Musikschule unterschrieben per E-Mail an kirchen@vdmk-brandenburg.de oder per Post an den Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V., Schiffbauergasse 4b, 14467 Potsdam. Damit wird sichergestellt, dass beide Kooperationspartner Kenntnis über die Anmeldung haben.
Spätere Änderungswünsche Ihrer Anmeldung senden Sie bitte an kirchen@vdmk-brandenburg.de.
Vielen Dank!
Für Teilnehmende im Konzertjahr 2027 gilt:
- Die Teilnehmenden sind für die Veranstaltungsplanung vor Ort und für die regionale Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich.
- Wir unterstützen alle Konzerte mit verschiedenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie der Internetpräsenz www.musikschulen-oeffnen-kirchen.de, einem gemeinsamen Veranstaltungsprogramm, Plakaten/Flyern und Werbebannern sowie regelmäßigen Pressemitteilungen. Die Plakate/Flyer senden wir vor der Veranstaltung an die angegebene Lieferadresse zu, die Banner/Fahnen werden direkt von den Musikschulen an die Kirchen übermittelt.
- Nach Abschluss Ihres Konzertes schicken Sie uns Fotos und Presseartikel sowie den Auswertungsbogen zu.
- Die Kirchengemeinde sollte nach Möglichkeit Veranstalterin der Konzerte sein. Es fallen dann in der Regel keine GEMA-Gebühren aufgrund des Pauschalvertrags der Kirchen mit der GEMA an. In diesem Fall übermittelt die Musikschule der Kirchengemeinde das Konzertprogramm zur Weiterreichung an die GEMA. Ist nicht die Kirchengemeinde, sondern der Förderverein oder die Musikschule Veranstalter, erbittet die VdMK-Geschäftsstelle bereits mit der Mittelabforderung auch die Programmübersicht und den Auswertungsbogen. Die GEMA-Gebühren können dann vom VdMK getragen werden.
- Nach Einsendung des Auswertungsbogens können die Musikschulen bis spätestens 8 Wochen nach dem Konzert die Mittelabforderung über die Aufwandsentschädigung stellen. Für Konzerte im November und Dezember gilt die Frist bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres.
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unter www.musikschulen-oeffnen-kirchen.de unter "Downloads".