Er­neu­te Ak­tua­li­sie­rung der 7. Ein­däm­­mungs­­­ver­­or­d­­nung des Lan­­des Bran­­den­burg

Angesichts des deutlichen Anstiegs der Corona-Infektionszahlen und der zunehmenden Belastung des Gesundheitssystems hat Brandenburgs Kabinett eine erneute Verschärfungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. So gilt ab Montag, 19. April 2021 in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Sobald ab dem 18. April in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liegt, schließen dort Kitas, und Grundschulen gehen in Distanzunterricht; die Notbetreuung wurde ausgeweitet. Zugleich hat das Kabinett beschlossen, dass vollständig Geimpfte ab dem 14. Tag nach der letzten Impfung negativ getesteten Personen gleichgestellt werden.

Die geänderte Verordnung tritt am Montag, 19. April 2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 3. Mai 2021.

Zur aktualisierten Siebten Verordnung...

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen: www.brandenburg.de