Ver­schär­fung der Sieb­ten Ein­däm­mungs­ver­ord­nung des Lan­des Bran­den­burg

Infolge der anhaltend hohen Inzidenzwerte gilt im Land Brandenburg ab Montag, den 22. März bis 11. April eine aktualisierte Eindämmungsverordnung. Für Brandenburgs Kreise und kreisfreie Städte gilt eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sobald dort der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden. Damit werden in den betroffenen Kommunen die Öffnungsschritte wieder zurückgenommen, die am 3. März beschlossen wurden.
 
Zur aktualisierten Siebten Verordnung...

PM der Staatskanzlei zur beschlossenen Aktualisierung...
 
Für den Betrieb an Musik- und Kunstschulen ergeben sich keine Änderungen zu der letzten Eindämmungsverordnung (Siebte SARS-CoV-2-EindV vom 6. März 2021).
 
Für die allgemeinbildenden Schulen hat das Bildungsministerium die Pflicht zum Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt. Damit können bis zu den Osterferien die Eltern und Erziehungsberechtigten entscheiden, ob die Kinder vor Ort am Unterricht teilnehmen.