Neue SARS-CoV-2-Um­gangs­ver­ord­nung im Juli 2021

Vor dem Schulbeginn hat die Brandenburgische Landesregierung die Umgangsverordnung aktualisiert (zur PM der Landesregierung vom 28. Juli 2021). Wir haben die relevanten Regelungen auf unserer Corona-Seite für Sie zusammengefasst.

Grundsätzlich schreibt Brandenburg die bestehenden Schutzmaßnahmen fort. Und wie bereits am 15. Juni 2021 beschlossen, sind auch für den Schulbetrieb an Musik- und Kunstschulen jetzt lediglich Selbsttests als Nachweis ausreichend. Gesang und Blasinstrumente sind wieder gestattet - unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern. Veranstaltungen sind wieder mit mehr Teilnehmenden möglich.