Neue SARS-CoV-2-Ein­däm­mungs­ver­ord­nung

Die Landesregierung hat am Freitag, den 12.11., eine weitere SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Mit dieser wurde die Maskenpflicht wieder für alle Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen eingeführt, sie gilt also ab sofort auch wieder für Grundschülerinnen und -schüler. Des Weiteren sind drei anstatt zwei Corona-Tests pro Woche an allgemeinbildenden Schulen verpflichtend vorzulegen.

Vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Inzidenzen wird die sogenannte 2G-Regelung im Land Brandenburg stark ausgeweitet. Dies betrifft auch Kulturveranstaltungen. Ab dem heutigen Montag sind in Theater, Konzert- und Opernhäusern und bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter nur noch geimpfte und genesene Personen und Kinder unter 12 Jahren zugelassen. Ausnahmen bei 2G gelten für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht). Mit einem negativen auf sie ausgestellten Testnachweis dürfen die genannten Ausnahmefälle auch bei 2G teilnehmen; die ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen. Damit gilt bei öffentlichen Musikschulkonzerten die 2G-Regelung für das Publikum.

Das Ensemblemusizieren ist wie bisher möglich. Findet hier das 2G-Modell Anwendung, müssen keine Abstände eingehalten werden. Findet 2G nicht Anwendung, müssen 2m Abstände bei Bläsern und Sängern eingehalten werden und es gilt die Maskenpflicht, soweit das das Musizieren zulässt. Diese Regelungen gelten bei Auftritten von Musikschulensembles in geschlossenen Räumen auch für das Geschehen auf und hinter der Bühne.
Interne Klassenvorspiele, die Teil der pädagogischen Arbeit sind, sind wie Unterricht zu behandeln.

Es gelten Testnachweise, Maskenpflicht und Luftaustauschgebot und ein Abstandgebot von 2m beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes der Einrichtung.