Impf­be­rech­ti­gung für Lehr­kräf­te an Mu­sik- und Kunst­schu­len

Seit Montag, den 26. April 2021 sind auch Lehrkräfte der Impfkategorie 3 impfberechtigt. Nach Abstimmungen mit dem Impfstab im Ministerium des Innern und für Kommunales, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport können sich nun auch Lehrerinnen und Lehrer an Musik- und Kunstschulen vorrangig impfen lassen, dies betrifft auch die Honorarlehrkräfte.

Die Arbeitgeberbescheinigung wurde entsprechend angepasst und enthält nun auch explizit "Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen, Förderschulen, weiterführenden Schulen, berufsbildenden Schulen, Hochschulen oder sonstigen Schulen wie Musikschulen oder Volkshochschulen tätig sind".

Die Bescheinigung muss von der Musik- oder Kunstschule unterzeichnet und beim Impftermin vorgelegt werden.

Die Bescheinigung können sie unter www.brandenburg-impft.de herunterladen.