Ver­­­schär­­fung der Sie­b­­ten Ein­däm­­mungs­­­ver­­or­d­­nung des Lan­­des Bran­­den­burg

Infolge der anhaltend hohen Inzidenzwerte gilt im Land Brandenburg seit Dienstag, 30. März 2021 eine aktualisierte Eindämmungsverordnung. Für Brandenburgs Kreise und kreisfreie Städte gilt eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sobald dort der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden.

Die aktualisierte Verordnung gilt bis einschließlich 18. April 2021.

Zur aktualisierten Siebten Verordnung...

Für den Betrieb an Musik- und Kunstschulen ergeben sich keine Änderungen zur Eindämmungsverordnung vor der Aktualisierung (Siebte SARS-CoV-2-EindV vom 6. März 2021).