2G Mo­dell beim Ge­sangs- und Blas­in­stru­ment-Un­ter­richt

Musikschulen und andere Bildungseinrichtungen können künftig beim Unterricht von Gesang und Blasinstrumenten  das 2G-Modell (geimpft, genesen) in Anspruch nehmen. Damit entfällt für Geimpfte, Genesene sowie für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr beim Singen und Spielen von Blasinstrumenten die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern. Das hat heute das Brandenburger Kabinett mit der Änderung zur dritten Corona-Umgangsverordnung beschlossen.